Mediation
 


Mediation (lateinisch "Vermittlung") ist ein strukturiertes, freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung eines Konfliktes, bei dem unabhängige "allparteiliche" Mediatoren die Konfliktparteien in ihrem Lösungsprozess begleiten.

Familienmediation Elternberatung nach §95 Abs. 1a AußStrG
Verpflichtend bei einer einvernehmlichen Scheidung, wenn gemeinsame minderjährige Kinder im ehelichen Haushalt leben.

Diese verpflichtende Beratung und die damit verbundene Bestätigung hat in unserer Praxis einen ganz hohen Stellenwert, da diese Beratung extra und ausschließlich zum Wohle der minderjährigen Kinder im Gesetz verankert wurde.
Diese Beratung sollte etwaige Bedürfnisse der Kinder, "der Mutter" und "des Vaters" klar und deutlich vermitteln, da davon ausgegangen wird, dass den Eltern bei einer geplanten einvernehmlichen Scheidung das Wohl der Kinder am Wichtigsten ist. Egal, welche Regelungen in weiterer Folge für die Zukunft getroffen werden.

Nachbarschaftsmediation
In Österreich verpflichtet Art II des seit 1. Juli 2004 geltenden Nachbarrechtsänderungsgesetz (BGBl. I Nr. 91/2003) streitende Nachbarn, eine außergerichtliche Einigung anzustreben, ehe eine Klage eingebracht werden kann. Die Forcierung von Methoden der außergerichtlichen Streitbeilegung wie Mediation, Schlichtung und Schiedsgerichtsbarkeit trägt zur Gerichtsentlastung bei. Eine von einem eingetragenen Mediator durchgeführte Mediation bewirkt, dass die Verjährungsfristen während der Dauer der Mediation gehemmt sind (§ 22 ZivMediatG).

Lehrlingsmediation
Seit 1. Juli 2008 ist eine Änderung des Berufsausbildungsgesetzes in Kraft, mit der der Gesetzgeber eine außerordentliche Auflösung von Lehrverhältnissen zum Ende des ersten und zweiten Lehrjahres ermöglicht, allerdings nur, wenn davor ein Mediationsverfahren mit einem eingetragenen Mediator stattgefunden hat.

Ziele eine Mediation
Das Ziel der Mediation ist die einvernehmliche, außergerichtliche Lösung eines Konfliktes — möglichst durch den wechselseitigen Austausch über die Konflikthintergründe und mit einer verbindlichen, in die Zukunft weisenden Vereinbarung der Teilnehmer. Im Unterschied zu einem Gerichtsverfahren sollen im Rahmen einer Mediation beide Konfliktparteien gewinnen — anzustreben ist ein Win-Win-Ergebnis. Der Gegenstand der Mediation ist dabei nicht auf das begrenzt, was objektiv als Anspruchsgrundlage gegeben ist, sondern bezieht allgemeinere individuelle und gemeinsame Interessen aller Parteien ein.

Weiter ist zu unterscheiden zwischen der Beendigung des Konfliktes und einer Konfliktbeilegung: Die Beendigung eines Konfliktes wirkt nicht notwendigerweise friedensstiftend, sie kann durchaus den Abbruch der Beziehungen und/oder Revanchegelüste zur Folge haben. Eine Konfliktbeilegung ist mitunter nur unter Einbeziehung der Tiefenstruktur des Konfliktes herbeizuführen. Können die tieferen Ursachen für einen Konflikt erfolgreich bearbeitet werden, so kann mitunter das zwischenmenschliche Verhältnis der Parteien für die Zukunft nachhaltig verbessert werden. Bei einer Mediation steht im Gegensatz zum Gerichtsverfahren die Frage nach einer eventuellen Schuld nicht im Vordergrund. Veränderungen im Verhalten der Mediationsteilnehmer untereinander werden nur insoweit gefördert, als sie für die verbindliche Lösung des Konflikts notwendig sind. Insofern grenzt sich die Mediation von therapeutischen Verfahren ab.

Neben dem eigentlichen Ziel der Mediation — beispielsweise der Regelung von Vermögensfragen bei einer Scheidung; der Vereinbarung über eine gemeinsame elterliche Sorge trotz Trennung der Eltern oder der Fortsetzung einer Kooperation zweier Unternehmen — gibt es auch Ziele, die außerhalb des eigentlichen Verfahrens stehen:
  • Berücksichtigung von Interessenlagen, die in einem Zivilprozess unbeachtet bleiben würden
  • Reduzierung der Verfahrenskosten und der Konfliktfolgekosten
  • Möglichkeit eines unbürokratischen und flexiblen Verfahrens
  • Schonung personeller und betrieblicher Ressourcen
  • keine Öffentlichkeit durch Berichte in den Massenmedien